BILANZIERUNG

 

Durch die Berufsberechtigung als öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter biete ich folgende Leistungen sowohl für Steuerberatungskanzleien als auch für Wirtschaftsunternehmen an:

  • Einrichtung von Bilanzierungssystemen und die damit zusammenhängenden Beratungsleistungen
  • sämtliche Berechtigungen der öffentlich bestellten Buchhalter: Buchhaltung 
  • sämtliche Berechtigungen der öffentlich bestellten Personalverrechner: Personalverrechnung
  • Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Unternehmensrecht (UGB) oder anderen Vorschriften im Rahmen des § 221 (1) UGB (bis zur Größe der Kleinstkapitalgesellschaften)
  • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung als Bote (siehe  Personalverrechnung)
  • Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben (ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof)
  • Vertretung in Angelegenheiten des COVID19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG)
  • Akteneinsicht auf elektronischem Wege ggü. den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen
  • Erbringung von Beratungsleistungen innerhalb des Berechtigungsumfanges
  • Beratung in Angelegenheiten der Sozialversicherung (Beiträge, Versicherung, Leistung)
  • Vertretung und Beratung im Zusammenhang mit gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (Beitragsangelegenheiten)
  • Vertretung bei Einrichtigungen des Arbeitsmarktservices, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen
    in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen
  • Vertretungen in Angelegenheiten der Kammerumlagen ggü. der gesetzlichen Interessensvertretungen
  • Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung
  • Gründung und Betrieb von interdisziplinären Gesellschaften mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und anderen gewerblichen Unternehmen


Die vorangehende Liste stellt einen Auszug dar, der volle Umfang der Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter ist unter  https://www.wko.at/site/bilanzbuchhaltung/berechtigungsumfang-bilanzbuchhalter.html abrufbar.


Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle festgehalten, dass kein/e öffentliche/r bestellte/r BilanzbuchhalterIn berechtigt ist, Steuererklärungen für seine/ihre KlientInnen zu übermitteln. Diese Berechtigung obliegt einzig und allein den 
Wirtschaftstreuhandberufen laut WTBG (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz).

Aufgrund der Berechtigung zur interdisziplinären Zusammenarbeit bestehen jedoch Kooperationen mit Wirtschaftstreuhändern, welche die Erstellung, Prüfung und Abgabe der notwendigen Erklärungen übernehmen.